165. Petition zum Frankenrechen erfolgreich!
Sonntag, 22. April 2012 | Autor: intern
Frankenlied
Weidenberg, den 16.4.2012
Verehrte Mandatsträgerinnen, verehrte Mandatsträger im Bayerischen Landtag,
am Donnerstag, den 19.4.2012 soll unsere Petition vom 14.11.2011 “Beflaggung staatlicher Gebäude in Franken mit der Frankenfahne am Tag der Franken“ im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages behandelt werden.
In einem Schreiben an die Präsidentin des Bayerischen Landtages vom 08.03.2012 lehnte Herr Staatssekretär Gerhard Eck für das Bayerische Staatsministerium des Inneren unsere sehr zurückhaltend formulierte Eingabe mit einer untauglichen Begründung ab.
Mit diesem Schreiben soll der Eindruck erweckt werden, das mit der Petition verfolgte Ziel stehe nicht „im Einklang mit den flaggenrechtlichen Vorschriften“. Bei der Frankenfahne handle es sich „nach der durch Verfassung, Gesetz und Verwaltungsanordnung geprägten – Rechtslage (um) keine offizielle Staatsflagge; sie (könne) daher für die Beflaggung staatlich genutzter Gebäude nicht verwendet werden.“
Tatsächlich ist die Beflaggung staatlicher Gebäude weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz geregelt. Alleine mit der Verwaltungsanordnung über die Staatsflagge und die Dienstflagge an Kraftfahrzeugen liegt hierzu eine Regelung vor.
Deren § 3 Abs.1, auf den sich Herr Staatssekretär Gerhard Eck ausdrücklich beruft, lautet:
„Grundsätzlich werden die Bayerische Staatsflagge, die Bundesflagge und, soweit möglich, die Europaflagge gemeinsam gesetzt“.
Ein Gebot, wonach an staatlichen Gebäuden nur diese drei Flaggen gesetzt werden dürfen, ergibt sich hieraus gerade nicht.
Im Übrigen handelt es sich bei der Frankenfahne nicht um eine Flagge im Sinn der Verwaltungsanordnung oder um die Flagge eines anderen Staates. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die auch nach der Stellungnahme des Herrn Staatssekretär Gerhard Eck zulässig ist.
Diese Maßnahme entspricht auch dem Gebot der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, weil sich der bayerische Staat bekanntlich überwiegend „weiß-blau“ darstellt, wodurch der kulturhistorisch bayerische Bevölkerungsanteil bevorzugt wird. Durch eine „rot-weiße“ Beflaggung am Tag der Franken könnte dieses weiß-blaue Übergewicht einmal im Jahr ausgeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kalb
Sonstige Anmerkungen der WIF Redaktion (FB-Vereinszeitung) zur Fahnenpetition :
Wie wir in unserer Petition klar dargestellt haben, wird der 700 Jahre alte Frankenrechen allgemein als Ausdruck fränkischer Geschichte, Kultur und Lebensart gesehen. Damit bleibt die Frankenfahne von der derzeitig gültigen Flaggenordnung unberührt. Geldverschwendung, Peinlichkeiten und Lächerlichkeiten wie am letzten Tag der Franken in Bad Kissingen blieben uns mit Ihrer Zustimmung zu unserer Petition zukünftig erspart. Man hat damals extra Fahnen mit stilisierten Frankenrechen und dem Aufdruck Tag der Franken Bad Kissingen verwendet und danach eingestampft, nur, um nicht die allerorten benutzte Frankenfahne aufziehen zu müssen.
Eine Verfassungsänderung, wie es die Umfragen sowie 3000 Unterstützer für unsere Petition wollen (Aufdruck Unterschriftenliste), halten wir erst nach Ablösung der derzeitigen CSU/FDP-Regierung für möglich (Beispiel Sächsische Verfassung). Insbesonders die FDP, die sich bei jeder Gelegenheit auf Thomas Dehler und auf freiheitliche Grundwerte beruft, macht sich als Regierungspartei mit dieser Haltung ein weiteres Mal unglaubwürdig.
Nachdem wir im Ausschuss weder Rederecht noch offiziell irgendwelche Informationen über die Stellungnahme erhalten, bitten wir die Abgeordneten aller Fraktionen unserer Petition am Donnerstag zuzustimmen. Nach der aufgeheizten Diskussion um das Dürerbild würde es dem Lande sehr gut tun.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Kalb
So langsam merken es auch unsere Abgeordneten, was der Wähler will.
Der Rechen wird wehen – Frankenfahne
Behörden dürfen den Frankenrechen hissen